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A world to believe in. Mit diesem Credo begegnet H•I•T den wachsenden Anforderungen einer zunehmend komplexen Arbeitswelt. Mit über 750 Mitarbeitern löst H•I•T spannende und anspruchsvolle Personalbedarfsfragen. Unsere Spitzenstellung verdanken wir erstklassigen Mitarbeitern und innovativen, von uns auf den Arbeitsmarkt zugeschnittenen Personalentwicklungslösungen.
Seit 2007 ist H•I•T Mitbegründer der CAS GmbH & Co. KG (First Level Supplier Airbus Deutschland GmbH).
Eine Arbeitnehmerüberlassung erfolgt durch die Zusammenarbeit einer Personaldiensleistungsfirma, des Unternehmens, welches Personalbedarf hat, und den Mitarbeitern des Zeitarbeitunternehmens. Diese Mitarbeiter sind Arbeitskräfte auf Zeit für den Kunden des Personaldienstleisters. Die Modalitäten der Überlassung werden zwischen diesen in einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag festgelegt. Das vereinbarte Honorar entrichtet der Kunde an das Zeitarbeitsunternehmen. In der Regel ist der Zeitarbeitnehmer unbefristet angestellt und durch einen normalen Arbeitsvertrag gebunden. Diese Arbeitnehmer werden aber nicht auf eigenen Arbeitsplätzen bei dem Zeitarbeitsunternehmen eingesetzt, ausnahmslos nur auf denen seiner Kunden, die vorübergehend Personalbedarf haben. Die Nachfrage entsteht u. a. bei krankheitsbedingten Personalausfällen oder auch bei zusätzlich anfallenden Arbeiten, die mit eigenem Personal nicht termingerecht erledigt werden können.
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